Auf Grundlage des § 9 der BinSch-SportBootVermV genügt zum Führen eines Sportboots auf Abschnitten bestimmter Wasserstraßen eine Charterbescheinigung (Charterschein).
Diese amtlich anerkannte Bescheinigung stellt die ausreichende Befähigung des Mieters oder des von ihm bestimmten Bootsführers fest. Ausstellungsberechtigt für den Charterschein (Charterbescheinigung) sind zuverlässige Charter-Unternehmen.
Für einen Breich der Potsdamer Havel gilt diese Regelung. Zwischen dem Sacrow-Paretzer-Kanal under der Babelsberger Enge dürfen Sie nach ausführlicher Einweisung ein Sportboot, das bestimten Kriterien genügt, selbstständig führen.
Sie werden in den Umgang mit der Yacht eingewiesen, lernen die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Ihnen wird das Wissen über regionale Besonderheiten vermittelt.
Der Charterschein wird Ihnen nach einer ca. 3-stündigen theoretischer und praktischer Einweisung ausgehändigt.
Unser führerscheinfreies Revier an der Potsdamer Havel
Zwischen dem Sacrow-Paretzer-Kanal und der Babelsberger Enge liegen Ca. 30 km schiffbare Gewässer. Das Revier der Potsdamer Havel ist landschaftlich sehr reitzvoll und die vielen Ortschaften entlag der Havelseen laden zum Landgang ein.
Chartern Sie eine unserer gepflegten Yachten ohne Sportboot-Führerschein - Charterschein (Charterbescheinigung ) genügt!